gagv Gesellschaft für angewandte Geologie und Vermessung mbH

 

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Warum ein Baugrundgutachten ??


Mein Nachbar hat gesagt:
      

.ein Baugrundgutachten braucht man hier doch nicht...
.zwei Bohrungen reichen doch völlig aus...
.drei Meter tief ist doch ok, wozu tiefer ???....

Solche oder ähnliche Fragen zum Thema Baugrundgutachten erhalten wir von unseren Kunden, die mit den Forderungen Ihrer Hausbaufirmen und den "nett gemeinten" Ratschlägen der Nachbarn in Konflikt geraten. Ein geotechnischer Untersuchungsbericht, kurz auch Baugrundgutachten, ist nach den Empfehlungen und Vorgaben der "Baugrund"-DIN 4020 mit einheitlichen und verbindlichen Regeln erstellt und bietet dem Kunden planerische sowie finanzielle Sicherheit.


Die technischen Regeln der DIN 4020 finden sich ebenfalls in den Europäischen Normen EN unter Eurocode 7 "Erkundung und Untersuchung von Baugrund" wieder. Hier werden Art der Untersuchung, Erkundungstiefen und Anzahl der Aufschlüsse verbindlich geregelt. Diese oftmals über hunderte Seiten verfasste, ingenieurgeologische Fachliteratur kann in der Regel der nette Nachbar und auch viele andere Laien nicht überblicken.



Dafür holt sich der Bauherr temporär einen Spezialisten mit in sein Hausbauteam. Eine Beratung durch einen diplomierten Ingenieur-Geologen, Geowissenschaftler oder Geotechniker mit Universitätsabschluß wäre die beste Wahl. Selbstverständlich ist der Kunde "König": Nach einer eingehenden, umfangreichen und individuellen Beratung speziell zu seinem Bauvorhaben kann der Kunde entscheiden, ob er den Empfehlungen des Gutachters folgt, eine DIN gemäße Untersuchung beauftragt und damit auch eine mögliche Haftung für daraus resultierenden Bauwerksschäden an den Gutachter und dessen Haftpflichtversicherung abgibt.
Im Falle eines Bauwerksschadens werden vor Gericht die Formalien geprüft und dazu gehören auch die Einhaltung der geltenden Gesetze und Normen. In den Medien sind häufig Berichte zu finden, welche über den Ruin von Familien beim Hausbau berichten - auch ein nicht untersuchter Baugrund kann dazu beitragen. Laut Gesetz liegt das Baugrundrisiko beim Bauherren und ggf. beim planenden Architekten. Diese Verantwortung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden und besser an ein versiertes Ingenieurbüro abgegeben werden.
Durch die Rammkernsondierungen (RKS), die durch die gagv-Außendienstgeologen ausgeführt werden, wird der Baugrundaufbau erkundet: Hier können auch erste Hinweise auf unbekannte Auffüllungen in Erscheinung treten.



Baugrundgutachten, mein Erdarbeiter hat gesagt: wozu,...

das sieht man doch …    
das haben wir schon immer so gemacht...  
  
das geht schon so …  
   

und das meint Ihr Baggerfahrer/Erdarbeiter/Bauleiter nicht einmal böse. Das augenscheinlich sichtbare kann jeder gute Erdbauunternehmer mit ein wenig Berufserfahrung erkennen und bewerten. Ein Baugrundgutachten lassen Sie als Bauherr jedoch erstellen um auch einen Einblick in die tieferen Bodenschichten zu erhalten, die in der Regel bei der Baumaßnahme überhaupt nicht angetastet werden.  Ein Einfamilienhaus ist kein Pappkarton und die Lastabtragung in den Boden reicht weit über den oberflächlich angegrabenen Bereich hinaus. Sollten weniger tragfähige Bodenschichten durch Sondierungen erkundet werden, können die passenden Maßnahmen vorab ergriffen werden um hier entgegenzuwirken. 
Selbstverständlich haben Erdbauunternehmer mit z.T. jahrzehntelanger Berufserfahrung ein Gefühl für die unterschiedlichen Böden entwickelt und liegen meist in der praktischen Ausführung mit Ihren Annahmen auch richtig. Kein Erdbauunternehmer wird Ihnen als Bauherr jedoch sein richtiges Bauchgefühl schriftlich und mit Haftungszusage bestätigen oder Ihnen z.B. bodenmechanische Kennwerte für Ihren Statiker liefern. 

"Das passt schon" hören wir z.B. nachdem ein Erdbauunternehmer das Gründungspolster aus Schotter (welches unter der Bodenplatte eingebaut wird) mit seiner Rüttelplatte mehrfach kreuz und quer in mehreren Lagen verdichtet hat. "Das sind Erfahrungswerte". Ob hier das Bauchgefühl nachweislich den Anforderungen der ZTVE-StB 17 zum Verdichtungsgrad entspricht, kann nur über Verdichtungs-nachweise z.B. mit dem leichten Fallgewicht gemäß TP BF-StB, Teil 8.3 nachgewiesen werden (gagv-Verdichtungsprüfung), bei solchen Versuchen werden geeichte Geräte verwendet, die unzweifelhafte Aussagen machen, diese werden von Ihrem Baugrundgutachter ausgewertet und mit einem (auch juristisch verwertbaren) Bericht versehen.        ---> siehe hierzu Verdichtungsprüfung



Baugrundgutachten fertig, wer sagt jetzt noch was ?
 
...fertig !
  
...Ablage Aktenordner ???  
   
Nach dem Erhalt des Baugrundgutachtens sind viele Bauherren mit dem Inhalt überfordert, also erstmal ab in den Bauaktenordner - dort schlummert das Gutachten dann bis Baubeginn vor sich hin, jedoch:
Das Baugrundgutachten sollte nach Fertigstellung aufmerksam gelesen und an alle relevanten Baubeteiligten verteilt werden! Sollten Sie einmal etwas nicht verstehen: Wir sagen Ihnen in verständlichen Worten, was das Baugrundgutachten für Ihre weitere Planung bedeutet.  Wir bieten Ihnen telefonische Hilfe, und ggf. schriftliche Erläuterungen an.  Wir senden Ihnen einen unserer Dipl.- Geologen, der bei Problemen vor Ort mit einer effizienten und kompetenten Lösungssuche unterstützt.  
Kostenvoranschläge für die Erdarbeiten, die nach den Empfehlungen des Baugrundgutachtens erstellt werden, werden i.d.R. viel präziser formuliert und Nachträge bleiben aus. Architekten und Statiker benötigen die bodenmechanischen Kennwerte, Angaben zur Kellerabdichtung, etc., für Ihre Planungen und Berechnungen. Für alle Beteiligten erhöht sich die Kosten- und Planungssicherheit. 

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