gagv Gesellschaft für angewandte Geologie und Vermessung mbH

 

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Thema Wasser

optional bieten wir Ihnen gerne in Verbindung mit unserem Baugrundgutachten:


Erstellung von Versickerungsgutachten gemäß DWA-A 138 (Regenwasserversickerung auf Ihrem Grundstück)



Grundwasseranalysen auf Betonaggressivität nach DIN 4030


Gelöste Inhaltsstoffe in Schicht- oder Grundwässern können dazu führen, dass der Beton und ggf. der darin enthaltene Stahl von Bodenplatten oder Kellern angegriffen und damit geschädigt wird, dies kann ggf. zu erheblichen Gebäudeschäden führen. Man spricht hier von “ Betonaggressivität “


Ob Ihr Bauvorhaben dieser Gefahr ausgesetzt ist, lässt sich über Wasserprobeanalysen nach DIN 4030 nachweisen. Es wird in vier Angriffsgrade "nicht- / schwach- / stark- und sehr stark angreifend"  unterschieden, diese werden über fünf Laborparameter ermittelt. Sollte bei Ihrem BV ein solcher Aggressivitätsgrad vorliegen, kann unter Verwendung einer höheren Betonqualität und einer größeren Betondeckung der Bewehrung auf die speziellen Umwelteinflüsse reagiert werden. Weitere Maßnahmen wie zusätzliche Schutzschichten werden nur in seltenen Fällen bei sehr stark chemisch angreifenden Wässern erforderlich.


Im Leistungsumfang unserer Untersuchungen (im Zusammenhang mit einem Baugrundgutachten) erhalten Sie von uns die Wasserprobenahme, den Laborbericht und einen ingenieurgeologischen Bericht.




Hoch- und Grundwasserrecherche (HQ100, HQextrem + HGW)


Bei Bauvorhaben mit Keller (zur eindeutigen Festlegung der Kellerabdichtung) oder bei der Beauftragung von Versickerungsgutachten sind ggf. die höchsten Grund- und Hochwasserstände (HGW, HQ100 & HQextrem) erforderlich.


Diese sind in der Regel bauseits bereitzuhalten - wir bieten Ihnen jedoch diese ergebnisoffene Recherchearbeit im Rahmen des Baugrundgutachtens an.


Für die Abfrage bei öffentlichen Ämtern, Kommunen und Gemeinden ist oft ein Auftrag / eine Vollmacht durch den Grundstückseigentümer erforderlich. Kostenpflichtige Anfragen bei Ämtern, Behörden u.a. sind vom Bauherren zu tragen.