Asphaltanalyse
Bei Baumaßnahmen können relevante Mengen von Ausbauasphalt (Asphaltaufbruch) anfallen, die bauseits entsorgt werden müssen.
Abfallrechtliche Belange sowie Belange des Arbeitsschutzes können bereits vor der Entsorgung zu beachten sein und eine Asphaltbeprobung und Laboranalyse notwendig machen.
Handelt es sich um teer-/pechhaltigen Straßenaufbruch, ist dieser gemäß der Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) als gefährlicher Abfall einzustufen.
Des Weiteren können im Asphalt Asbestminerale (z.B. in Form von Füllstoffen) enthalten sein.
Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 Gefahrstoffverordnung, § 2 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 4 Baustellenverordnung ist der Bauherr bzw. Auftraggeber verpflichtet vor anstehenden Kaltfräsarbeiten zu ermitteln ob in dem zu fräsenden Material Asbest enthalten ist.
Wir bieten Ihnen an:
- Beprobung bestehender asphaltierter Flächen sowie von Haufwerken gemäß LAGA PN 98
- Analyse der Proben in einem akkreditierten Labor gemäß RuVA-StB 01 „Richtlinien für die
umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer- /pechtypischen Bestandteilen sowie für
die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau“
- Asbest Analyse inkl. Bericht
- Einstufung nach Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)