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Prüfung des Gründungspolsters / Verdichtungsprüfung
Ob das Gründungspolster (= die zukünftige Basis Ihres Hauses) ordnungsgemäß und fachgerecht erstellt wurde, kann die gagv mit Verdichtungsprüfungen (dynamische Plattendruckversuche & Rammsondierungen; siehe unten) nachweisen.
Erläuterung
"Rohplanum", "Gründungspolster" & Verdichtungsprüfun:
Lange nach Erstellung des Baugrundgutachtens beginnt für den Bauherren 'endlich' die Bauphase in der auf dem Grundstück etwas passiert - der Bagger kommt und zunächst wird der Mutterboden abgeschoben, ggf. wird für den Bau eines Kellers tiefer ausgehoben. Hierbei wird das "Rohplanum" (die ebene oder abgetreppte Baugrube) erstellt:
Auf dieses Rohplanum wird anschließend ein sogenanntes „Gründungspolster" aufgebaut. Auf diesem Gründungspolster wird später das Haus zu stehen kommen, hier sollte also besonders gründlich gearbeitet werden, d.h. es muss geeignetes Material in Lagen aufgebaut und verdichtet werden (nach ZTVE-StB 09 definierter Verdichtungsgrad). Ob diese Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden, kann mit Hilfe der Verdichtungsprüfungen (technische Daten: siehe unten) nachgewiesen werden:
Diese unabhängigen Verdichtungsprüfungen sind besonders empfehlenswert bei Gründungspolstern in Eigenleistung des Kunden oder bei Ihnen unbekannten Erdbauern.
technische Daten:
dynamische Lastplattenversuche (LPV)
nach TP BF-StB Teil 8.3 zum Nachweis des Verdichtungsgrades von erstellten Gründungspolstern mit Mächtigkeiten von bis zu 0,5m.
Rammsondierungen (DPL / DPM)
nach DIN 4094 / DIN EN-ISO 22476-2 zur Ermittlung der Lagerungsdichte des Baugrundes oder von Auffüllungen und zur Ermittlung des Verdichtungsgrades von erstellten Gründungspolstern mit Mächtigkeiten von >=0,5m.